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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Tages OpenAir „Unique“

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Besucher des Tages OpenAir „Unique“ (im Folgenden „Veranstaltung“). Durch den Kauf eines Tickets oder den Besuch der Veranstaltung akzeptieren Sie diese AGB.

 

2. Tickets und Einlass

2.1. Der Einlass zur Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket gestattet. Die Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar.

2.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, falls der Besucher gegen die AGB verstößt oder eine Gefährdung für sich selbst oder andere darstellt.

2.3. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verloren gegangene oder gestohlene Tickets.

 

3. Verhalten auf der Veranstaltung

3.1. Der Besucher verpflichtet sich, auf der Veranstaltung kein gefährliches Verhalten zu zeigen oder gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften zu verstoßen.

3.2. Der Besucher verpflichtet sich, das Eigentum des Veranstalters und anderer Besucher zu respektieren und nicht zu beschädigen oder zu stehlen.

3.3. Der Besucher akzeptiert die mögliche Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen, die während der Veranstaltung aufgenommen werden.

4. Haftung

4.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Krankheiten, Verlust oder Schäden, die während der Veranstaltung auftreten können.

4.2. Der Besucher haftet für jeglichen Schaden, den er auf der Veranstaltung verursacht.

5. Änderungen und Stornierungen

5.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm, den Ort oder das Datum der Veranstaltung zu ändern.

5.2. Im Falle einer Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter, wird der Ticketpreis zurückerstattet.

6. Datenschutz

6.1. Der Veranstalter erhebt und speichert personenbezogene Daten nur zur Durchführung der Veranstaltung und zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften.

6.2. Der Veranstalter gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter.

7. Hausrecht

    1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals oder anderen vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
    2. Beim Betreten des Festivalgeländes können vom Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.
    3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere in Fällen, in denen ein Besucher auf dem Festivalgelände
      • gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Bestimmungen der Platzordnung verstößt,
      • strafbare Handlungen begeht (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),
      • ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,
      • Zelte, Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig beschädigt,
      • durch sein Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (bspw. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte sowie Stagediving und Crowdsurfing),
      • gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt,
      • in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (bspw. Backstage-, Künstler- und Bühnenbereiche) eindringt,
      • ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Festivalgelände betreibt,
      • wild uriniert,
      • sowie wiederholt oder schwerwiegend die Obhutspflicht über minderjährige Festivalbesucher verletzt
    4. Die Verbreitung von nationalistischen und rechtspopulistischen Symbolen sowie Musik führt zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
    5. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf dem gesamten Festivalgelände und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
    6. Das gewerbliche Sammeln von Wertstoffen (insbesondere Pfandflaschen und Metalle) auf dem Festivalgelände ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Jeder Verstoß gegen dieses Verbot kann mit dem sofortigen Verweis vom Festivalgelände geahndet und strafrechtlich verfolgt werden.
    7. Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf der Eintrittskarte willigt der Besucher der Anfertigung von Aufnahmen und der unentgeltlichen Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein. Sofern in einer der zuvor genannten Medien ein Besucher auf einem Foto alleine und erkennbar abgebildet ist, kann er vom Veranstalter eine Entfernung dieses Fotos verlangen.

 

  1. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  2. Gerichtsstand und anwendbares Recht 8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

 

Mit dem Kauf eines Tickets oder dem Besuch der Veranstaltung akzeptiert der Besucher diese AGB.